Refinanzierung der Corona-Hilfen für Betriebe

Um Entlassungen zu verhindern, erhielten viele Firmen während der Corona-Pandemie staatliche Unterstützung. Die Volksinitiative «Faire Finanzierung der Corona-Hilfen» macht einen Vorschlag zur Refinanzierung dieser Unterstützung für Betriebe. Ein Kommentar von Judith Stofer, Kantonsrätin AL Kreise 6&10.

Die Pandemie ist immer noch Thema in der Politik. (Foto: zvg)

Für diesen Artikel muss ich mit einem kleinen Rückblick einsteigen. Wir erinnern uns: Zwischen Spätherbst 2020 und Frühling 2021 wurden viele Betriebe wegen der Corona-Pandemie behördlich geschlossen. Im Spätherbst 2020 beschloss der Bundesrat das Härtefallprogramm für besonders betroffene Unternehmen.

Es brachte vor allem Hilfe für Gastgewerbe, Hotels, Läden und andere Betriebe. Um Bundesgelder zu erhalten, mussten die Kantone ebenfalls finanzielle Beiträge leisten.

1,3 Milliarden Unterstützung

Der Zürcher Kantonsrat beschloss das Covid-Härtefallprogramm zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen Mitte Dezember in Rekordzeit, Ende Februar 2021 lief es an. Im Rahmen dieses Programms unterstützte der Kanton Zürich Firmen mit über 1,3 Milliarden Franken.

Fast 10 000 Härtefallgesuche gingen beim Kanton ein, rund drei Viertel der Anträge wurden bewilligt. Der grösste Teil der über 1,3 Milliarden Franken Härtefallgelder, nämlich 1180,7 Millionen Franken, waren nicht rückzahlbare Beiträge, der Rest (172,3 Millionen Franken) waren Darlehen.

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Millionen Franken mussten die Beiträge zurückzahlen, wenn sie im Auszahlungsjahr einen Gewinn erzielten. Für alle unterstützten Unternehmen galt, dass sie die Hilfen nicht ins Ausland übertragen und im Jahr der Hilfe sowie in den drei darauffolgenden Jahren keine Dividenden ausbezahlen durften.

Wer bezahlt die Kosten?

Offen blieb damals, wie dieses Unterstützungsprogramm refinanziert werden sollte. Am 1. Mai 2021 lancierte ein breites Bündnis der Parteien AL, CSP, Grüne, SP, Juso und Junge Grüne sowie die Gewerkschaftsbünde GBKZ und Travail Suisse die kantonale Initiative «Faire Finanzierung der Corona-Hilfen».

Im Herbst 2021 wurde die Volksinitiative mit 8648 Unterschriften eingereicht. Nötig gewesen wären 6000 Unterschriften. Die Volksinitiative verlangt einen auf drei Jahre befristeten Steuerzuschlag von 20 Prozent für die höchste Progressionsstufe bei Vermögen über 3 Millionen Franken. Damit soll ein Teil der Ausgaben für die Corona-Unterstützung wieder eingespielt werden.

Die Initiative will die Spitzensätze der Vermögenssteuer für einen Zeitraum von drei Jahren erhöhen. Im Grundtarif würden Vermögensteile über 3 158 000 Franken mit 3,6 statt 3 Promille besteuert; im Verheiratetentarif wären es Vermögensteile über 3 235 000 Franken. Die Erhöhung hätte für Personen mit Vermögen über 4 Millionen Franken Mehrbelastungen von 6 bis zu rund 20 Prozent zur Folge.

Für den Kanton und die Gemeinden würde sie einen zusätzlichen Ertrag von je rund 90 Millionen Franken pro Jahr auslösen. Von der Initiative betroffen wären rund 25 000 Steuerpflichtige mit Vermögen über 3 158 000 Franken (3 235 000 Franken für Verheiratete).

Die Volksinitiative wird voraussichtlich am 21. August 2023 im Kantonsrat debattiert. Das bedeutet, dass die Abstimmung höchstwahrscheinlich am 3. März 2024 stattfinden wird.

Eingesandt von Judith Stofer, Kantonsrätin AL Kreise 6&10

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