Sozialhilfe oder IV?

Arbeitslos, krank, invalid? In der Schweiz gibt es eine breite Palette an Versicherungsleistungen für verschiedenste Risiken. Die Sozialhilfe ist erst das letzte Auffangnetz. Das Team Sozialversicherungsrecht der Sozialen Dienste der Stadt Zürich unterstützt betroffene Personen, damit diese zu den Versicherungsleistungen kommen, die ihnen zustehen.

Im Sozialzentrum Hönggerstrasse unterstützt ein Team von Juristinnen und Juristen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern Betroffene bei der Geltendmachung von Sozialversicherungsleistungen.

Denn ganz so einfach ist es oft nicht, die Ansprüche auf Versicherungsleistungen, beispielsweise von der Arbeitslosenversicherung, der Krankentaggeldversicherung, der Invalidenversicherung oder der Unfallversicherung, zu klären und sich anzumelden. Spätestens wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, brauchen viele Betroffene Unterstützung. Diese finden sie bei den Mitarbeitenden des Teams Sozialversicherungsrecht der Sozialen Dienste. Sie unterstützen die Klientinnen und Klienten bei der Anmeldung, begleiten sie im Abklärungsverfahren und ergreifen allenfalls Rechtsmittel, um berechtigte Versicherungsleistungen durchzusetzen. So verhelfen sie Klientinnen und Klienten zu ihrem Recht. Gleichzeitig kann die Sozialhilfe finanziell entlastet werden, weil sichergestellt wird, dass nur diejenigen Menschen mit Sozialhilfe unterstützt werden, die keinen Anspruch auf andere Versicherungsleistungen haben.

Frau W. aus Zürich

Frau W., 40-jährig, hat eine gute Ausbildung und viele Jahre als Physiotherapeutin gearbeitet. Ihre letzte Stelle verlor sie im Jahr 2015. Ihr Arbeitgeber legte ihr damals nahe zu kündigen. Frau W. meldet sich bei der Arbeitslosenversicherung an. Trotz unterstützenden Massnahmen durch die Arbeitslosenversicherung findet sie keine neue Stelle. Nachdem die Arbeitslosen-Taggelder ausgeschöpft sind, kommt Frau W. in eine finanzielle Notlage und muss Sozialhilfe beantragen. Verschiedene berufliche Integrationsmassnahmen, welche die Sozialen Dienste in der Folge durchführen, scheitern ebenfalls. Die Rückmeldungen aus diesen Massnahmen lassen vermuten, dass die Leistungsfähigkeit von Frau W. aus gesundheitlichen Gründen zunehmend eingeschränkt ist. Frau W. ist nicht in ärztlicher Behandlung. Die Sozialarbeiterin im Sozialzentrum meldet sie beim Team Sozialversicherungsrecht an. Der Auftrag: abklären, ob eine IV-Anmeldung indiziert ist. Nachdem zusammen mit Frau W. eine regelmässige medizinische Behandlung und verschiedene Abklärungen gemacht wurden, stellt sich heraus, dass sie an einer seltenen, schwerwiegenden Krankheit mit progressivem Verlauf leidet. Mit den medizinischen Fakten wird die IV-Anmeldung eingereicht. Der Entscheid: Frau W. sei eine halbe Invalidenrente auszurichten. Damit ist die Juristin vom Team Sozialversicherungsrecht nicht einverstanden. Aufgrund der Schwere und dem fortschreitenden Verlauf der Erkrankung ist Frau W. auch nicht in der Lage, Teilzeit zu arbeiten. Die Juristin fechtet den Entscheid der IV im Auftrag der Klientin gerichtlich an. Das Gericht kommt zum Schluss, dass Frau W. Anspruch auf eine ganze IV-Rente hat. Heute ist Frau W. mit der IV-Rente und den Ergänzungsleistungen finanziell von der Sozialhilfe unabhängig.

Wer arbeitet im Team Sozialversicherungsrecht?

Nebst Juristinnen und einem Juristen mit Schwerpunkt Sozialversicherungsrecht kümmern sich auch Sozialarbeiterinnen um Anmeldungen und Abklärungen. Die Aufträge erteilen Sozialarbeitende aus den fünf städtischen Sozialzentren. Nachdem die Klientinnen und Klienten eine Vollmacht unterzeichnet haben, stehen die Mitarbeitenden im regelmässigen Kontakt mit ihnen. Sie informieren, begleiten und betreuen sie vor und während dem Versicherungsverfahren.

Herr S. aus Zürich

Herr S. ist bereits seit längerem krank und arbeitsunfähig. Der Sozialarbeiter meldet ihn bei der IV an. Nachdem Herr S. zwei Begutachtungstermine verpasst hat, lehnt die IV Leistungen ab. Der Sozialarbeiter beauftragt daraufhin das Team Sozialversicherungsrecht, den ablehnenden Entscheid zu überprüfen. Eine Juristin nimmt mit Herrn S. Kontakt auf. Es erfolgen mehrere Hausbesuche und Gespräche. Es stellt sich heraus, dass Herr S. unter einer schweren Angststörung leidet. Da er seit drei Monaten seine Medikamente nicht einnimmt, ist er kaum in der Lage, auswärtige Termine wahrzunehmen. Mit Unterstützung der psychosozialen Spitex geht es Herrn S., der nun seine Medikamente wieder regelmässig einnimmt, besser. Die Juristin erhebt Einwand bei der Invalidenversicherung und macht geltend, der Versicherte sei aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage gewesen, die Termine wahrzunehmen. Sie verlangt eine weitere Begutachtung durch einen Facharzt. Herr S. geht mit Begleitung der Sozialarbeiterin an den Begutachtungstermin. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass Herr S. aufgrund der massiven Angststörung zurzeit nicht in der Lage ist zu arbeiten. Herr S. erhält eine ganze Invalidenrente.

Ein bunter und abwechslungsreicher Arbeitsalltag

Die Arbeit im Team Sozialversicherungsrecht ist geprägt von Begegnungen mit Menschen in gesundheitlich und sozial schwierigen Situationen in allen Altersgruppen. Sowohl die Klientinnen und Klienten wie auch das Team brauchen Geduld und Durchsetzungsvermögen im Umgang mit Sozialversicherungen. Wichtig ist eine gute Zusammenarbeit mit den involvierten Stellen und Personen, zum Beispiel Ärzte, Kliniken und Versicherungen. Die Aussicht, Klienten und Klientinnen, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, neue Perspektiven zu eröffnen, motiviert in der täglichen Arbeit. Und so steht das Team weiterhin dafür ein, dass die Klientinnen und Klienten zu ihren berechtigten Sozialversicherungsleistungen kommen.

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