Unbegleitete Minderjährige werden im Stich gelassen

Anfang Juni sind in den Medien aufrüttelnde Beiträge über die Missstände im Zentrum für unbegleitete minderjährige Asylsuchende in Affoltern am Albis erschienen.

Seit Mitte letzten Jahres ist die Zahl der zu betreuenden unbegleiteten Minderjährigen (MNA) auf der Flucht so stark angestiegen, dass in den MNA-Zentren keine adäquate Betreuung mehr gewährleistet werden kann. Sowohl betroffene Jugendliche wie ehemalige Mitarbeitende benennen gravierende Mängel. Eindrücklich werden diese in den Testimonials des Internetmediums «Das Lamm» geschildert. Daraus geht klar hervor: Die Asylorganisation Zürich (AOZ) kann als Betreiberin der MNA-Zentren die vertraglich zugesicherte intensive und gezielte Arbeit an der beruflichen und sozialen Integration der Jugendlichen nicht gewährleisten. Die Grundsätze der Kinderrechtskonvention werden nicht eingehalten. Anstatt Fürsorge und Unterstützung zu erhalten, erleben die Jugendlichen einen Alltag ohne jegliche Rückzugsmöglichkeiten, wo sie zur Ruhe kommen oder lernen können. Hoffnungslosigkeit, Verlassenheitsgefühle, Angst und Konflikte sind ständige Begleiter. Wie sollen die jungen Menschen sich da auf einen Integrationsprozess einlassen können? Und erst recht diejenigen, die auf der Flucht traumatisiert wurden?

Stadt in der Mitverantwortung

Die AOZ ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt der Stadt Zürich. Sie nimmt sämtliche Aufgaben im Asylbereich wahr, zu denen die Stadt gesetzlich verpflichtet ist. Zudem erbringt sie besondere städtische Integrationsleistungen im Auftrag des Stadtrats. Dieser sowie der Gemeinderat können korrigierend eingreifen. Die AOZ führt an zwei Standorten in Zürich MNA-Aussenstellen. Die am Aubruggweg ist ebenso überbelegt wie der Lilienberg. Neu eröffnet wurde kürzlich die Aussenstelle Affolternstrasse. Immerhin hat der Stadtrat im Mai mit zwei Nachtragskrediten endlich reagiert: einerseits für den Betrieb der zweiten Aussenstelle Affolternstrasse, anderseits für zusätzliches Fachpersonal. Bewilligt der Gemeinderat diese Nachtragskredite, ist das eine dringend benötigte Überbrückungshilfe, mehr aber auch nicht.

Problem liegt beim Kanton

Verantwortlich für die aktuelle Situation ist der Kanton. Von Gesetzes wegen werden die unbegleiteten Minderjährigen nicht dem Kinder- und Jugendheimgesetz unterstellt, sondern der Asylfürsorgeverordnung und dem Sozialhilfegesetz. In letzter Konsequenz bedeutet dies, dass das kantonale Sozialamt unter Sicherheitsdirektor Mario Fehr den Betrieb der MNA-Unterkünfte im Submissionsverfahren vergibt. Eine qualitativ gute Betreuung steht dabei leider nicht im Vordergrund, sondern eher eine Kostenminimierung. Wir sehen nicht ein, weshalb für die unbegleiteten Minderjährigen andere gesetzliche Vorgaben gelten sollen als für alle anderen Kinder und Jugendlichen in Heimen. Gerade diese hochvulnerable Gruppe braucht eine angemessene fachliche Betreuung. Auf ein Submissionsverfahren soll verzichtet werden. Die AL hat im Kantonsrat mit anderen Parteien zusammen Vorstösse eingereicht, um bei der Betreuungssituation markante Verbesserungen zu erreichen.

Anne-Claude Hensch, Kantonsrätin AL Zürich

 

0 Kommentare


Themen entdecken