Weiterhin Gratistests für sexuell übertragbare Infektionen

Die Nachfrage ist hoch, die Zwischenbilanz fällt positiv aus: Der Stadtrat verlängert das Pilotprojekt «Gratistests für sexuell übertragbare Infektionen». Zudem soll die gesetzliche Grundlage für ein dauerhaftes Angebot geschaffen werden.

Im Wartezimmer für das STI-Testing. (Foto: Städtische Gesundheitsdienste, Sonja Nodup)

Seit Juni 2023 können sich Stadtzürcher*innen bis zum Alter von 25 Jahren kostenlos auf sexuell übertragbare Infektionen (STI) testen lassen. Dasselbe gilt für Personen in der Stadt Zürich, die über eine KulturLegi verfügen. Die Test- sowie Beratungsangebote stärken die Prävention, senken Infektionsraten und verbessern die Chancengleichheit beim Zugang zu Gesundheitsleistungen. Wie einer Medienmitteilung der Stadt Zürich zu entnehmen ist, wird das Pilotprojekt «Gratistests für sexuell übertragbare Infektionen» nicht nur verlängert, es soll auch die die gesetzliche Grundlage für ein dauerhaftes Angebot geschaffen werden.

Das Projekt trägt zur Verbesserung der sexuellen Gesundheit der Bevölkerung bei und unterstützt damit die Zielsetzungen des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NAPS). Laut Medienmitteilung konnte bereits nach einem Jahr eine positive Zwischenbilanz des Pilotprojekts gezogen werden, neue Ergebnisse bestätigen den positiven Trend.

Anmeldung bei der Teststelle Test-In. (Foto: Städtische Gesundheitsdienste, Sonja Nodup)

Zugänglichkeit für junge Menschen und Wenigverdienende

Die Evaluationsergebnisse zeigen deutlich, dass das Projekt nicht nur die Testbereitschaft erhöht, sondern auch das Bewusstsein für sexuelle Gesundheit stärkt. Zudem führen frühzeitige Diagnosen zur Vermeidung chronischer Krankheitsverläufe. Stadtrat Andreas Hauri betont: «Junge Menschen und Menschen mit geringem Einkommen sollen einfach und bezahlbar Zugang zu Tests auf sexuell übertragbare Infektionen haben. Früherkennung schützt die Gesundheit und senkt die Kosten.»

Im Wartezimmer für das STI-Testing. (Foto: Städtische Gesundheitsdienste, Sonja Nodup)

Gemäss Medienmitteilung trägt die geplante Verstetigung des Angebots nicht nur zur Verbesserung der individuellen Gesundheitsversorgung bei, sondern auch zur Entlastung des öffentlichen Gesundheitssystems. Dies stellt eine Investition in die nachhaltige Gesundheitsförderung der Stadt Zürich dar.

Stärkung des Bewusstseins für sexuelle Gesundheit

Bis Ende Mai 2025 sind in den Testzentren insgesamt 6600 Konsultationen durchgeführt worden, wie der Medienmitteilung zu entnehmen ist. Dies sind 5 % mehr als ursprünglich erwartet. Männer machten 53 % aller Teilnehmenden aus. 19 % der Teilnehmenden verfügen über eine KulturLegi, was auf eine erhöhte Nachfrage durch Menschen mit geringem Einkommen hinweist. Das mittlere Alter der getesteten Personen liegt bei 24 Jahren. 39 % der Teilnehmenden liessen das erste Mal in ihrem Leben einen HIV-Test machen. Seit Juni 2023 wurden 4 positive HIV-Diagnosen gestellt. Bei Chlamydien waren die Testresultate bei 249 Personen positiv, bei Gonorrhö 169 Personen. Auf Syphilis wurden 16 Personen positiv getestet. Bei Hepatitis C wurden keine positiven Fälle festgestellt.

Blutentnahme für das STI-Testing. (Foto: Städtische Gesundheitsdienste, Sonja Nodup)

Geplante Anhebung der Altersgrenze per 2027

Der Stadtrat verlängert das Pilotprojekt bis Ende Mai 2027. Gleichzeitig beantragt er dem Gemeinderat, die gesetzliche Grundlage für ein dauerhaftes Angebot zu schaffen. Die Kosten für den Zusatzkredit belaufen sich auf 920 000 Franken. Die Stadt Zürich beauftragt bis 2027 den Verein Sexuelle Gesundheit Zürich (SeGZ), der bereits jetzt im Rahmen des Pilotprojekts die Testungen und Beratungen durchführt. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (EBPI) der Universität Zürich.

2027 soll das Angebot dauerhaft eingeführt werden, mit einer geplanten Anhebung der Altersgrenze auf 30 Jahre und einem kleinen Eigenanteil der Testberechtigten. So kann das Angebot langfristig gesichert und in die regulären städtischen Leistungen überführt werden.

Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

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