Wie geht Asyl in Wipkingen?

Im Asylbereich ist gegenwärtig viel in Bewegung, nicht zuletzt wegen der Kriege in der Ukraine und in Syrien. Was bedeutet das für uns in Wipkingen?

Mit 90 Plätzen öffnete die Asylunterkunft 2015 in Wipkingen. Heute ist sie an der Rosengartenstrasse.

Michel Makhlouf, Vorstandsmitglied der SP Zürich 10, wollte wissen, welche Herausforderungen das Asylwesen aktuell meistern muss. Aus diesem Grund stellte er seiner Kollegin von der SP Zürich 6, Lynn Honegger, einige Fragen. Sie ist Rechtsanwältin im Asylwesen. Makhlouf führte mit ihr das Interview als Privatperson, nicht als Vertreterin vom Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz, für das Honegger tätig ist.

Lynn, Du vertrittst Asylsuchende als Rechtsvertreterin vor den Behörden. Wie funktioniert das Asylverfahren in der Schweiz?

Lynn Honegger: 2019 wurde das Asylverfahren auf Bundesebene neu geregelt. Das Asylverfahren soll bei klaren Verhältnissen in höchstens 100 Tagen abgeschlossen sein («Beschleunigtes Verfahren»). Ist das – beispielsweise wegen ungeklärter Beweislage – nicht möglich, werden die Asylsuchenden den Kantonen zugeteilt. Jede:r Asylsuchende:r hat dabei das Recht auf eine Rechtsvertretung. Asyl erhält, wer wegen der politischen Überzeugung, der Religion oder der sexuellen Orientierung im Heimatstaat persönlich verfolgt wird. In einem zweiten Schritt prüfen die Behörden bei einem abgelehnten Asylgesuch, ob die Rückkehr in den Heimatstaat zumutbar und zulässig ist. Herrscht Krieg, ist dies grundsätzlich nicht der Fall und diese Personen werden in der Schweiz vorläufig aufgenommen (F-Ausweis). Dies ist jedoch kein definitiver Aufenthaltsstatus und bringt im Vergleich zur Gewährung von Asyl mehrere Nachteile mit sich.

Wipkingen bietet Geflüchteten immer wieder Unterkunft. Früher in einem Gebäude an der Dorfstrasse oder heute an der Rosengartenstrasse. Wie funktioniert die Unterbringung?

Ein Asylgesuch muss im Bundesasylzentrum gestellt werden. Anschliessend wird eine asylsuchende Person für maximal 140 Tage im Bundesasylzentrum untergebracht. Wird sie anschliessend dem erweiterten Verfahren zugeteilt, wird sie in einem Durchgangszentrum in einem Kanton untergebracht. Dann sollte nach maximal sechs Monaten die Zuteilung in eine Gemeinde erfolgen. Ende Oktober 2022 hat der Bund aufgrund der Ukraine-Situation und der hohen Anzahlen an Asylgesuchen den «Notfallplan Asyl» aktiviert. Dies bedeutet, dass zusätzliche Unterkünfte geschaffen werden müssen. Dass dies in Wipkingen möglich ist, ist sehr begrüssenswert.

Worauf ist bei der Unterbringung von Asylsuchenden zu achten?

Die Unterbringung in Zeiten der Notfallorganisation stellt eine grosse Herausforderung dar. Es braucht einerseits genügend Unterkünfte. Andererseits müssen diese Unterkünfte ein menschenwürdiges Dasein garantieren. Es ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass viele Asylsuchende aufgrund ihrer Geschichte und der Flucht traumatisiert sind. Die Unterkünfte müssen hygienisch sein und es muss Zugang zu ärztlicher Versorgung gewährleistet werden. Hierfür benötigen wird im gesamten Asylwesen unbedingt mehr und gut ausgebildetes Personal.

Lynn Honegger, Vorstandsmitglied SP Zürich 6. Als Rechtsanwältin vertritt sie Asylsuchende gegenüber den Behörden.

Interview: Michel Makhlouf ist Vorstandsmitglied der SP Zürich 6

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