Quartierleben
Aus der Traum: Stadtrat lehnt stehende Welle beim Letten ab
Eine stehende Welle im Limmatkanal unterhalb des Laufwasserkraftwerks Letten ist vorerst vom Tisch: Der Stadtrat beantragt, eine entsprechende Motion nicht entgegenzunehmen. Zu gross seien die technischen, ökologischen und rechtlichen Hürden.
16. September 2026 — Redaktion Wipkinger
Im April reichten die drei Gemeinderäte Marco Denoth, Matthias Renggli (beide SP) sowie Christian Traber (Die Mitte) eine Motion ein, die den Stadtrat aufforderte, eine kreditschaffende Weisung vorzulegen, um eine stehende Welle in der Limmat unterhalb des Laufwasserkraftwerks Letten unterhalb zu realisieren. Nun liegt die Antwort vor.
Der Stadtrat begrüsst zwar das Anliegen, das Sport- und Freizeitangebot an der Limmat weiterzuentwickeln und die Nutzungsmöglichkeiten für den Wassersport zu fördern. Die Schaffung einer stehenden Welle im Limmatkanal unterhalb des Laufwasserkraftwerks Letten sei jedoch mit derart vielen komplexen technischen, betrieblichen, ökologischen und rechtlichen Fragen, Anforderungen und Hindernissen verbunden, dass das Vorhaben nach den bisherigen Abklärungen kaum bewilligungsfähig und umsetzbar sei.
Die stehende Welle wäre im Gebiet zwischen dem Laufwasserkraftwerk Letten und dem Flussbad Unterer Letten vorgesehen. Dort bestehen vielfältige und teilweise konkurrierende Ansprüche an Erholung, Sport, Vegetation und Ökologie. Um diese langfristig in Einklang zu bringen, hat Grün Stadt Zürich gemeinsam mit städtischen und kantonalen Ämtern ein Leitbild für den Limmatraum erarbeitet, das der Stadtrat im Januar 2025 verabschiedete.
Ob eine stehende Welle mit diesem Leitbild und den bestehenden Nutzungsansprüchen vereinbar wäre, liesse sich erst anhand eines konkreten Projekts abschliessend beurteilen.
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Folgen für Natur, Stromproduktion und Badebetrieb
Schon heute sei aber absehbar, dass eine stehende Welle erhebliche negative Auswirkungen auf Flora und Fauna sowie auf bestehende Nutzungen haben könnte. Betroffen wären insbesondere das Laufwasserkraftwerk und das Flussbad Unterer Letten.
Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) versorgt über das Kraftwerk Letten die Stadtbevölkerung sowie Tram- und Buslinien mit Ökostrom. Es geht davon aus, dass die Welle einen Wasserrückstau bei den Turbinen verursachen und damit die Stromproduktion beeinträchtigen würde.
Auch für das Flussbad Unterer Letten ergäben sich Fragen: Ein Projekt müsste mit den Überlegungen zur Weiterentwicklung des Bads und einer möglichen Verlängerung des Badeperimeters in Richtung Kraftwerk abgestimmt werden. Die Sicherheit der Badegäste dürfe dabei nicht gefährdet werden.
Kanton und EWZ müssten zustimmen
Hinzu kommt, dass die Motion eine kantonale Wasserparzelle betrifft. Die Hoheit über Gewässer liegt beim Kanton. Das zuständige Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hält fest, dass eine stehende Welle weder die freie Fischwanderung noch die Hochwassersicherheit im Kanal beeinträchtigen dürfte.
Zudem wäre das Vorhaben nur mit Zustimmung des EWZ als Kraftwerkbetreiberin möglich. Laut AWEL müsste zudem abgewogen werden, ob das Interesse an einer zusätzlichen Sport- und Freizeitinfrastruktur gegenüber den bestehenden Nutzungen – Stromproduktion, Badebetrieb, Erholung, Vegetation und Ökologie – überwiegt.
Hohe Kosten, geringe Nutzung
Zu guter Letzt: Es ist anzunehmen, dass die Anzahl der Nutzenden mit Wohnsitz in der Stadt Zürich bei einer stehenden Welle vergleichsweise gering wäre. Und schliesslich wäre bei der Erstellung aufgrund der Komplexität bei der technischen Umsetzung mit hohen Kosten zu rechnen. Eine Investition für dieses zusätzliche Projekt ist nicht in der städtischen Mehrjahresplanung vorgesehen


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