Besetzung vom Postgebäude: Postulat wurde eingereicht

Der Stadtrat soll prüfen, ob das interne Merkblatt «Hausbesetzung in der Stadt Zürich» ausser Kraft gesetzt werden kann. Ziel ist die sofortige Räumung des Gebäudes am Wipkingerplatz.

Besetzt: Das alte Postgebäude am Wipkingerplatz. (Foto: jva)

Die Stadtpolizei Zürich verfügt intern über ein Merkblatt, das die Voraussetzungen einer Räumung beschreibt. Als Grundlage dient der Artikel 186 des schweizerischen Strafgesetzbuches – der Hausfriedensbruch. Es handelt sich dabei um ein Antragsdelikt; die Polizei kann erst handeln, wenn ein Strafantrag gestellt wird.

Die Voraussetzung für eine Räumung muss zudem einen von drei Sachverhalten erfüllen: 1. Eine rechtskräftige Abbruchbewilligung oder eine rechtskräftige Baubewilligung inkl. Baufreigabe liegt vor. 2. Die rechtmässige Nutzung der Liegenschaft für die Zeit nach deren Räumung kann durch Vertrag mit Drittpersonen oder vergleichbaren Unterlagen in Aussicht gestellt und belegt werden. 3. Die Besetzung gefährdet unmittelbar die Sicherheit von Personen oder denkmalgeschützten Bauteilen oder Einrichtungen. Das besagte Merkblatt wurde nun im Gemeinderat infrage gestellt.

Johann Widmer und Derek Richter (beide SVP) haben ein Postulat eingereicht, um zu prüfen, ob dieses Merkblatt ausser Kraft gesetzt oder ganz abgeschafft werden kann. Grund ist die erneute Besetzung des Postgebäudes am Wipkingerplatz (die «Wipkinger Zeitung» berichtete). Die Liegenschaft wurde bislang aber nicht geräumt, da offenbar keiner der drei Sachverhalte zutreffe.

Widmer und Richter schreiben hingegen, das Gebäude gehöre der Post und sei gemäss einem Vertrag mit der Stadt Zürich nur für die Verwendung als Postgebäude zugelassen. Sie erwähnen weiter, dass die Besetzer das Gebäude für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich machen wollten, wobei Derek und Widmer der Zugang verweigert wurde.

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