Rosengartenstrasse: Die Debatte um Tempo 30 geht weiter

Stadt und Kanton sind sich uneins über das Tempo auf der Rosengartenstrasse in Wipkingen. Nächste Etappe ist das Verwaltungsgericht.

Die Rosengartenstrasse. (Foto: Archiv Wipkinger Zeitung)

Geht es nach der Stadt Zürich, soll auf der Rosengartenstrasse das Tempo 30 eingeführt werden. Doch der Kanton hält dagegen. Bereits im vergangenen Oktober teilte die Kantonspolizei mit, dass sie für die Temporeduktion keine Bewilligung geben werde (die «Wipkinger Zeitung» berichtete). Wie verschiedene Medien berichten, zog der Stadtrat das Urteil nun vor das Verwaltungsgericht.

Die Stadt Zürich hielt bereits im vergangenen Jahr fest, dass die Lärmbelastung für die Anwohnenden ausserordentlich hoch sei. Entlang der Achse würden laut der Stadt rund 3000 Personen über dem Lärm-Immissionsgrenzwert und 1000 Menschen sogar über dem Alarmwert leben.

Kanton und Stadt seien daher verpflichtet, Sanierungen vorzunehmen, wo die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutzverordnung überschritten werden. Dabei haben Massnahmen an der Quelle Priorität, also bei der Entstehung des Lärms auf der Strasse.  

Die ablehnende Haltung des Kantons stützt sich aber auf den sogenannten Anti-Stau-Artikel in der Kantonsverfassung. Wenn also ein Abbau auf einer Strasse in der Stadt Einfluss auf das Strassennetz ausserhalb hat, ist die Kantonspolizei zur Stelle.  

Laut einem Verkehrsgutachten der Stadt würde das Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse aber keinen Einfluss auf den Verkehr ausserhalb der Stadt nehmen. Der Regierungsrat bezweifelt das: Laut der «Neuen Zürcher Zeitung» ist der Regierungsrat der Ansicht, dass das Gutachten die Fragen nach möglichen Mehrverkehr ausserhalb der Stadtgrenze nicht beantworte.

Weiter sei im Gutachten nicht die Rede von den zwei neuen Querungsstellen, welche die Stadt für den Fuss- und Fahrradverkehr auf der Rosengartenachse vorsieht (die «Wipkinger Zeitung» berichtete). Daher sei das Gutachten «unvollständig».  

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