Die Mitwirkung der Betroffenen im Verfahren der KESB
Gemäss Medienmitteilung der Stadt Zürich stehen den Betroffenen und ihren Angehörigen Mitwirkungsrechte zu, wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine Massnahme zum Schutz von Kindern oder Erwachsenen prüft.